Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch das Unternehmen Aparthotel an St. Marien (Gastaufnahmevertrag). Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, soweit nicht in Textform vereinbart.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Unterkünfte bedarf der Zustimmung des Unternehmens in Textform.
Ohne vorherige Zustimmung in Textform ist es untersagt, die überlassenen Unterkünfte für andere als hotel- und beherbergungstypische Zwecke zu nutzen. Verkaufsveranstaltungen, Bewerbungsgespräche, Castings, Vorführungen usw. bedürfen der Genehmigung und können aufpreispflichtig sein.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages durch das Unternehmen Aparthotel an St. Marien in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) zustande.
Vertragspartner ist derjenige, der die Buchung vornimmt bzw. in dessen Auftrag gebucht wird (im Folgenden: Kunde). Stellvertretungen sind bei Buchung offenzulegen. Für die Erfüllung der Pflichten des Gastaufnahmevertrages haften der eingebuchte Gast und der Besteller als Gesamtschuldner, soweit nicht die Stellvertretungen bei Buchung offengelegt wurden oder dem Unternehmen bereits bekannt sind.
Alle Ansprüche gegen das Unternehmen sind unverzüglich geltend zu machen.
Ansprüche gegen das Unternehmen verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Von dieser Beschränkung sind Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Unternehmens oder einen seiner Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, sowie Schädigungen an Leben, Körper und Gesundheit nicht erfasst.
Das Unternehmen verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und die gebuchten Apartments bereitzustellen.
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen und Unterkünfte abzunehmen und die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen bzw. vertraglich vereinbarten Preise zu bezahlen. Die Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Buchung.
Änderungen nach Vertragsschluss hat der Kunde rechtzeitig anzuzeigen. Wesentliche Änderungen gelten als neues Angebot des Kunden und bedürfen der Zustimmung des Unternehmens. Bei nachträglichen Änderungen bezüglich der Anzahl der Unterkünfte, der Anreisenden, der zusätzlichen Leistungen sowie der Aufenthaltsdauer ist das Unternehmen berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen. Das Unternehmen ist bei wesentlichen Verringerungen berechtigt, seine Stornierungsbedingungen (Ziff. 6) anzuwenden.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, soweit kein anderes Zahlungsziel und Abzüge (z.B. Skonto) vereinbart oder mit der Rechnung gewährt wurden.
Das Unternehmen ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist dies auch noch nach Vertragsschluss und auch während des Aufenthaltes möglich.
Die Verzugszinsen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Jede Mahnung wird mit 5,-- € pauschal berechnet.
Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber einer Forderung des Unternehmens aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Der Kunde kann die Buchung unter stornierbaren Bedingungen in Textform stornieren/abbestellen. Eine kostenfreie Stornierung bedarf in der Regel der Zustimmung des Unternehmens in Textform. Liegt diese Zustimmung nicht vor, gelten nachfolgende Stornierungsbedingungen:
Das Unternehmen ist berechtigt, pauschaliert Schadensersatz zu verlangen.
Ab 1 Tag vor Anreise werden 100 % der gesamt gebuchten Leistung berechnet.
Bei einer nicht stornierbaren Buchung werden 100 % der gesamt gebuchten Leistung ab dem Zeitpunkt der Buchung berechnet.
Diese Stornierungsregelung gilt auch für den Fall der vorzeitigen Abreise.
Das Unternehmen kann zusätzlich zum oben genannten pauschalen Schadensersatz einen höheren Schaden auf Nachweis geltend machen, z.B. wenn dieser nicht oder nur teilweise stornierbare Leistungen Dritter (Fährticket, Museumseintritt, Ausfahrten usw.) zu tragen hatte.
Das Unternehmen wird sich selbstverständlich bemühen, die bestellten Unterkünfte und Leistungen anderweitig zu vergeben und den Schaden gering zu halten. Dem Kunden bleibt vorbehalten, eine geringere Schadenshöhe zu beweisen.
Es kann in Textform vereinbart werden, dass der Kunde in einem gewissen Zeitraum kostenfrei stornieren/abbestellen kann. Das Unternehmen kann bestimmen, dass sie ab einem bestimmten Zeitpunkt berechtigt ist, die freigehaltenen Unterkünfte anderweitig zu vermieten ohne sich schadensersatzpflichtig zu machen.
Das Unternehmen ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Gastaufnahmevertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.
Wichtige Gründe sind z.B. höhere Gewalt, gravierende Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere Handlungen des Kunden, die den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden. Ein wichtiger Grund liegt auch bei Nichtleistung der geforderten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz angemessener Nachfrist vor und wenn der Kunde Unterkünfte und/oder andere Bereiche jeweiligen Objekts nicht genehmigt anderweitig nutzt (Ziff. 2). Nicht genehmigte vertragsuntypische Nutzungen kann das Unternehmen unterbinden und den Abbruch verlangen. Bei Nichtbefolgung durch den Kunden kann das Unternehmen den Gastaufnahmevertrag fristlos kündigen.
Im Falle der berechtigten Kündigung des Unternehmens aus Gründen, die in der Verantwortung des Kunden liegen, gelten die Stornierungsbedingungen der Ziff. 6.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte. Im Gastaufnahmevertrag können bestimmte Unterkünfte vereinbart werden, gleiches gilt, wenn die Unterkünfte in den in Textform bestätigten Arrangements vorgesehen sind.
Sind die vertraglich zugesagten Unterkünfte nicht verfügbar, so verpflichtet sich die das Unternehmen gleichwertigen oder höherwertigen Ersatz im Hause oder in anderen vergleichbaren Objekten zu arrangieren.
Die Anreise ist ab 15.00 Uhr am Anreisetag möglich. Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nicht und ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Nach 24.00 Uhr geht das Unternehmen davon aus, dass an den reservierten Unterkünften kein Interesse mehr besteht und wird sich zur Vermeidung der Stornierungshaftung des Kunden bemühen, die Unterkünfte anderweitig zu vergeben.
Die Räumung der Unterkünfte am Abreisetag sollte bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen.
Verlängerungen sind mit den jeweils definierten Ansprechpartnern von abzustimmen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Unternehmen kein oder ein geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Unterkünfte, die ohne Verlängerungsvereinbarung nicht bis 10.00 Uhr geräumt sind, werden geöffnet und das Gepäck verwahrt.
Das Unternehmen haftet für Schäden, die auf eine eigene Pflichtverletzung sowie auf Pflichtverletzungen von Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen. Eine Haftung für einfache
Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, ausgenommen sind Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für eingebrachte Sachen des Kunden haftet das Unternehmen nach den Bestimmungen der §§ 701 ff BGB, das ist das 100fache des Zimmerpreises, höchstens jedoch 3.500,- € und für Wertpapiere, Geld und Kostbarkeiten bis 800,- €.
Für Beschädigungen oder Diebstähle am Fahrzeug auf den vorgesehenen Stellplätzen - auch gegen Entgelt - übernimmt das Unternehmen keine Haftung. Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande, eine Bewachungspflicht besteht nicht
Nachrichten, Post und Warensendungen an den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Unternehmen übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung sowie nach Abreise auf Wunsch, gegen Entgelt, auch die Nachsendung an den Kunden.
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen und auf Kosten des Kunden nachgesandt. Die zurückgebliebenen Sachen werden - soweit nicht verderblich - 3 Monate aufbewahrt und danach dem lokalen Fundbüro übergeben. Haben die Sachen keinen erkennbaren Wert, behält sich das Unternehmen vor, die zurückgelassenen Sachen nach Ablauf der Frist zu vernichten.
Änderungen und Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.
Ausschließlicher Zahlungsort und Erfüllungsort ist Stralsund.
Ausschließlicher Gerichtsstand für gewerbliche Kunden ist Stralsund.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung von Kollisionsrecht der Europäischen Union, z.B. des UN-Kaufrechts, wird ausgeschlossen.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrer Bedeutung möglichst nahekommen. Unwirksame Bestimmungen sollen die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen nicht berühren und alle wirksamen Bestimmungen bleiben in Kraft. Ergänzend gilt das Gesetz.
Stand 06/2024